כֵּיצַד הָעֵדִים נַעֲשִׂים זוֹמְמִין, מְעִידִין אָנוּ בְאִישׁ פְּלוֹנִי שֶׁהוּא בֶן גְּרוּשָׁה אוֹ בֶן חֲלוּצָה, אֵין אוֹמְרִים יֵעָשֶׂה זֶה בֶן גְּרוּשָׁה אוֹ בֶן חֲלוּצָה תַחְתָּיו, אֶלָּא לוֹקֶה אַרְבָּעִים. מְעִידִין אָנוּ בְאִישׁ פְּלוֹנִי שֶׁהוּא חַיָּב לִגְלוֹת, אֵין אוֹמְרִים יִגְלֶה זֶה תַחְתָּיו, אֶלָּא לוֹקֶה אַרְבָּעִים. מְעִידִין אָנוּ בְאִישׁ פְּלוֹנִי שֶׁגֵּרַשׁ אֶת אִשְׁתּוֹ וְלֹא נָתַן לָהּ כְּתֻבָּתָהּ, וַהֲלֹא בֵּין הַיּוֹם וּבֵין לְמָחָר סוֹפוֹ לִתֵּן לָהּ כְּתֻבָּתָהּ, אוֹמְדִין כַּמָּה אָדָם רוֹצֶה לִתֵּן בִּכְתֻבָּתָהּ שֶׁל זוֹ, שֶׁאִם נִתְאַלְמְנָה אוֹ נִתְגָּרְשָׁה, וְאִם מֵתָה יִירָשֶׁנָּה בַעְלָהּ. מְעִידִין אָנוּ בְאִישׁ פְּלוֹנִי שֶׁהוּא חַיָּב לַחֲבֵרוֹ אֶלֶף זוּז עַל מְנָת לִתְּנָן לוֹ מִכָּאן וְעַד שְׁלשִׁים יוֹם, וְהוּא אוֹמֵר מִכָּאן וְעַד עֶשֶׂר שָׁנִים, אוֹמְדִין כַּמָּה אָדָם רוֹצֶה לִתֵּן וְיִהְיוּ בְיָדוֹ אֶלֶף זוּז, בֵּין נוֹתְנָן מִכָּאן וְעַד שְׁלשִׁים יוֹם, בֵּין נוֹתְנָן מִכָּאן וְעַד עֶשֶׂר שָׁנִים: Auf1 Nachdem am Schlusse des Tr.’s Sanhedrin ein Fall behandelt wurde, bei dem an falschen Zeugen das Gebot: „ihr sollt an ihm tun, wie er getrachtet, an seinem Bruder zu tun“ (Deut. 19, 19), nicht vollständig zur Ausführung kommt, werden hier noch andere Bestimmungen über die Behandlung der als falsch befundenen Zeugen angereiht, und es ist zuerst von Fällen die Rede, bei denen das Gebot von Deut. 19, 19 gar nicht ausgeführt wird. welche Weise werden Zeugen als falsche2 זוממין die Böses Ersinnenden; so werden die durch ein auf ihre Person bezügliches Alibi als falsch überführten Zeugen genannt (vgl. M. 4). Der Ausdruck hat in כאשר זמׅם (Deut. 19, 19) seinen Grund. behandelt? (Sagen sie aus:) „Wir bezeugen wider N.,3 Der ein Priester ist. dass er der Sohn einer Verstoßenen4 Die vor der Geburt dieses Sohnes von ihrem Manne durch einen Scheidebrief verstoßen ward. Eine solche Frau darf kein Priester heiraten (Lev. 21, 7), und wenn er sie dennoch geheiratet hat, so sind die mit ihr gezeugten Söhne samt ihren Nachkommen als „Entweihte“ zum Priesterdienste untauglich (vgl. Lev. 21, 15). oder einer Chaluzah5 Einer, die durch das „Schuh-Ausziehen“ den Schwager von der Levirats-Ehe entbunden hat (Deut. 25, 7 ff.) und deshalb (nach rabbinischer Anordnung), wie eine „Geschiedene“, keinen Priester heiraten darf. ist;“ so sagen wir nicht,6 Obgleich die Zeugen Priester sind. es werde der Zeuge7 Jeder der als falsch befundenen Zeugen. an Stelle Jenes8 Wider den sie gezeugt haben. für den Sohn einer Verstoßenen oder einer Chaluzah9 Als zum Priesterdienst untauglich. erklärt;10 Denn es heißt (Deut. 19, 19): „ihr sollt an ihm tun“ (aber nicht an seinen Nachkommen); als ein „Entweihter“ erklärt, würde er aber samt seinen Nachkommen zum Priesterdienste untauglich. Würde man aber ihn allein und nicht dessen Nachkommen für untauglich erklären, so wäre das Gebot: „ihr sollt an ihm tun, wie er an seinem Bruder zu tun gedachte“ ebenfalls nicht befolgt, da ja der Zeuge seinen Bruder samt dessen Nachkommen zum Priesterdienste untauglich machen wollte. sondern er empfängt vierzig Geißelhiebe.11 Nach dem Talmud handelt die Stelle Deut. 25, 1—3 von falschen Zeugen, an denen die Strafe von Deut. 19, 19 nicht vollzogen werden kann. (Sagen sie aus:) „Wir bezeugen wider N., dass er schuldig ist auszuwandern“;12 In eine Asylstadt, da er unvorsätzlich einen Menschen getötet hat. so sagen wir nicht, der Zeuge7 Jeder der als falsch befundenen Zeugen. soll an Stelle Jenes8 Wider den sie gezeugt haben. auswandern,13 Denn es heißt (Deut. 19, 5): „er soll flüchten“ (aber nicht die wider ihn falsch Zeugenden). sondern er empfängt vierzig Geißelhiebe.11 Nach dem Talmud handelt die Stelle Deut. 25, 1—3 von falschen Zeugen, an denen die Strafe von Deut. 19, 19 nicht vollzogen werden kann. (Sagen sie aus:) „Wir bezeugen wider N., dass er seine Frau verstoßen und ihr ihre Ketuba14 Ketubot IV, 7. nicht ausbezahlt hat“;15 Er ist demnach schuldig, ihr die Ketuba auszuzahlen. — Die Frau erhält nach dem Gesetze die Ketuba ausbezahlt entweder nach dem Tode des Mannes oder wenn sie von diesem geschieden wird. — er würde aber (möglicherweise) später, heute oder morgen, ihr (ohnehin) die Ketuba zahlen müssen,16 Man kann demnach nicht sagen, die Zeugen wollten ihm den ganzen Betrag der Ketuba entziehen, so dass sie, als falsch befunden, diesen ganzen Betrag zahlen müssten. — man schätzt also, wie viel Jemand17 Der die dieser Frau eventuell zufallende Ketuba kaufen wollte. für ihre Ketuba geben wollte18 Dieser Betrag wird von der Ketuba abgezogen; den dann verbleibenden Rest müssen die falschen Zeugen dem Manne bezahlen. für den Fall, dass sie verwitwet oder verstoßen würde,19 In diesem Falle würde der Käufer ihre ganze Ketuba erhalten. während im Falle, dass sie (früher)20 Vor dem Manne. stürbe, sie der Mann beerben würde.21 Wobei der Käufer ganz leer ausginge. (Sagen sie aus:) „Wir bezeugen wider N., dass er seinem Nächsten tausend Sus schuldig ist mit der Bedingung, sie ihm innerhalb dreißig Tagen zu bezahlen“; er22 Der Schuldner. aber sagt: „innerhalb zehn Jahren“;23 Die Bedingung war, die Schuld erst in zehn Jahren zu zahlen. so schätzt man, wie viel Jemand, der Tausend Sus (als Darlehen) in seiner Hand hat, dafür geben würde, dass er dieselben, anstatt in dreißig Tagen, erst in zehn Jahren zu zahlen hätte.24 So viel müssen die als falsch befundenen Zeugen dem Schuldner bezahlen.
מְעִידִין אָנוּ בְאִישׁ פְּלוֹנִי שֶׁחַיָּב לַחֲבֵרוֹ מָאתַיִם זוּז, וְנִמְצְאוּ זוֹמְמִין, לוֹקִין וּמְשַׁלְּמִין, שֶׁלֹּא הַשֵּׁם הַמְבִיאוֹ לִידֵי מַכּוֹת, מְבִיאוֹ לִידֵי תַשְׁלוּמִין, דִּבְרֵי רַבִּי מֵאִיר. וַחֲכָמִים אוֹמְרִים, כָּל הַמְשַׁלֵּם אֵינוֹ לוֹקֶה: (Sagen sie aus:) „Wir zeugen wider N., dass er seinem Nächsten zweihundert Sus schuldig ist,“ und sie werden falsch befunden; so werden sie gegeißelt und müssen bezahlen, weil nicht das Wort,25 שם Name, Wort, Schriftwort, Schriftgebot. das ihm die Geißelung zuzieht,26 Nämlich das Verbot לא תענה (Exod. 20, 15). ihn zur Bezahlung verpflichtet;27 Dazu verpflichtet ihn Deut. 19, 19. dies die Worte R. Meïr’s. Die Weisen aber sagen: Wer bezahlen muss, wird nicht gegeißelt.28 Denn es heißt (Deut. 25, 2): „nach Maßgabe seiner Schuld“, und hieraus schließen wir, dass der einen Frevel Verübende nur wegen einerlei Schuld, aber nicht wegen zweierlei Schuld bestraft wird. Es wird aber hinsichtlich der als falsch befundenen Zeugen (עדים זוממין) aus der Schrift deduziert, dass sie im vorliegenden Falle die Geldstrafe und nicht die Geißelstrafe erleiden.
מְעִידִין אָנוּ בְאִישׁ פְּלוֹנִי שֶׁהוּא חַיָּב מַלְקוּת אַרְבָּעִים, וְנִמְצְאוּ זוֹמְמִין, לוֹקִין שְׁמֹנִים, מִשּׁוּם לֹא תַעֲנֶה בְרֵעֲךָ עֵד שָׁקֶר (שמות כ), וּמִשּׁוּם וַעֲשִׂיתֶם לוֹ כַּאֲשֶׁר זָמַם (דברים יט), דִּבְרֵי רַבִּי מֵאִיר. וַחֲכָמִים אוֹמְרִים, אֵינָן לוֹקִין אֶלָּא אַרְבָּעִים. מְשַׁלְּשִׁין בְּמָמוֹן וְאֵין מְשַׁלְּשִׁין בְּמַכּוֹת. כֵּיצַד, הֱעִידוּהוּ שֶׁהוּא חַיָּב לַחֲבֵרוֹ מָאתַיִם זוּז, וְנִמְצְאוּ זוֹמְמִין, מְשַׁלְּשִׁין בֵּינֵיהֶם. אֲבָל אִם הֱעִידוּהוּ שֶׁהוּא חַיָּב מַלְקוּת אַרְבָּעִים, וְנִמְצְאוּ זוֹמְמִין, כָּל אֶחָד וְאֶחָד לוֹקֶה אַרְבָּעִים: (Sagen sie aus:) „Wir bezeugen wider N., dass er vierzig Geißelhiebe verschuldet hat,“ und sie werden falsch befunden; so bekommen sie achtzig Geißelhiebe, wegen: „du sollst wider deinen Nächsten nicht falsches Zeugnis aussagen,“29 Exod. 20, 15. Die Übertretung eines Toraverbotes wird mit Geißelung bestraft, s. Abschn. III. und wegen: „ihr sollt an ihm tun, wie er getrachtet (u. s. w.);“30 Deut. 19, 19. — Da sie dem Bruder die Geißelstrafe zuziehen wollten. dies die Worte R. Meïr’s. Die Weisen aber sagen: Sie empfangen nur vierzig Geißelhiebe.31 Wegen Deut. 19, 19. Dagegen wird das Verbot Exod. 20, 15 bloß als eine Warnung betrachtet, die zur Verhängung der Strafe von Deut. 19, 19 nötig ist. Man Teilt die Geldstrafe,32 שַלֵּש in drei Teile teilen; משלשין man Teilt in drei Teile, wenn es z. B. drei Zeugen sind. Es wird dieses Beispiel angenommen nach dem Wortlaut von B. Batra III, 4; ferner weil die Zahl der Geißelhiebe (39) nur durch drei (und 13) Teilbar ist. aber nicht die Geißelstrafe. Auf welche Weise? Haben sie wider Jemand bezeugt, dass er seinem Nächsten zweihundert Sus schuldig sei, und sie sind falsch befunden worden, so verteilt man (die Strafe) auf sie;33 Wenn es drei Zeugen sind, hat jeder von ihnen nur ein Drittel der zweihundert Sus zu zahlen; denn es genügt, dass der Verklagte dieselbe Summe erhält, welche die Zeugen ihm entziehen wollten. wenn sie aber wider Jemand zeugen, dass er vierzig Geißelhiebe verschuldet habe, und sie sind falsch befunden worden, so empfängt jeder Einzelne vierzig (Geißelhiebe).34 Denn wenn jeder z. B. nur dreizehn Hiebe erhielte, so würde der Vorschrift von Deut. 19, 19 nicht genügt, da sie doch dem Bruder eine vollständige Geißelstrafe von 39 Hieben zugedachten.
אֵין הָעֵדִים נַעֲשִׂים זוֹמְמִין עַד שֶׁיָּזוֹמוּ אֶת עַצְמָן. כֵּיצַד, אָמְרוּ מְעִידִין אָנוּ בְאִישׁ פְּלוֹנִי שֶׁהָרַג אֶת הַנֶּפֶשׁ, אָמְרוּ לָהֶן הֵיאַךְ אַתֶּם מְעִידִין, שֶׁהֲרֵי נֶהֱרָג זֶה אוֹ הַהוֹרֵג הָיָה עִמָּנוּ אוֹתוֹ הַיּוֹם בְּמָקוֹם פְּלוֹנִי, אֵין אֵלּוּ זוֹמְמִין. אֲבָל אָמְרוּ לָהֶם הֵיאַךְ אַתֶּם מְעִידִין, שֶׁהֲרֵי אַתֶּם הֱיִיתֶם עִמָּנוּ אוֹתוֹ הַיּוֹם בְּמָקוֹם פְּלוֹנִי, הֲרֵי אֵלּוּ זוֹמְמִין, וְנֶהֱרָגִין עַל פִּיהֶם: Falsche Zeugen werden nur dann als solche bestraft, wenn sie hinsichtlich ihrer Person35 Durch ein Alibi, welches auf die Zeugen Bezug hat. עצמן את ist Bez.-Akkusativ. überführt werden.36 יזימו od. יזמּז (Hif’il od. Piël): sie überführen; יזומו (Kal): sie werden überführt. Auf welche Weise? Sagen sie: „wir bezeugen wider N., dass er einen Menschen getötet hat,“ und (Andere) sagen zu ihnen: „wie könnt ihr (dies) bezeugen, es war doch der (angeblich) Getötete oder Totschläger mit uns an demselben Tage an dem und dem Orte?!“ so werden jene36a Die anklagenden Zeugen. nicht als falsche Zeugen erklärt.37 Sie werden nicht bestraft; doch ist ihr Zeugnis ungültig. Sagen aber (Andere) zu ihnen: „wie könnt ihr (dies) bezeugen, ihr wart doch mit uns an demselben Tage an dem und dem Orte?!“ so werden jene36a Die anklagenden Zeugen. als falsche Zeugen erklärt und auf die Aussage der letzteren getötet.38 Zur Begründung dieser Bestimmung vgl. „Magazin f. d. Wissensch, d. Judenth.“ 1878 S. 12.
בָּאוּ אֲחֵרִים וְהִזִּימוּם, בָּאוּ אֲחֵרִים וְהִזִּימוּם, אֲפִלּוּ מֵאָה, כֻּלָּם יֵהָרֵגוּ. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, אִסְטָסִית הִיא זוֹ, וְאֵינָהּ נֶהֱרֶגֶת אֶלָּא כַת הָרִאשׁוֹנָה בִלְבָד: Kommen noch andere (Zeugen),39 Um den Mörder anzuklagen. und Jene40 Welche die ersten Zeugen überführt haben. erklären auch diese als falsche,41 Indem sie behaupten, dass auch diese mit ihnen an demselben Tage an dem und dem Orte gewesen sind. dann kommen noch Andere,39 Um den Mörder anzuklagen.(syr. ܐܶܣܛܣܺܝܣ), Aufruhr, ist das Subst. אסטסית (Ms. München hat אסטנית) gebildet und bedeutet: eine Aufrührer-Bande, die sich gegen Gesetz und Ordnung auflehnt. und Jene40 Welche die ersten Zeugen überführt haben. erklären auch diese als falsche,41 Indem sie behaupten, dass auch diese mit ihnen an demselben Tage an dem und dem Orte gewesen sind. wenn es auch (nacheinander) hundert (Zeugenpaare) wären,42 Die den Mörder anklagen. so werden alle43 Obgleich sie nur durch ein und dasselbe Zeugenpaar überführt werden. getötet, R. Jehuda sagt: Das44 זו dazu ist כת zu ergänzen. ist eine Aufrührer45 Vom gr. στάσις Bande.46 Da es doch höchst unwahrscheinlich ist, dass alle die Zeugen, die den Mörder bezichtigen, mit den beiden überführenden Zeugen an ein und demselben Orte gewesen sind, so müssen wir vermuten, dass letztere Aufrührer sind, die gegen das Gesetz sich auflehnen, den Mörder befreien und an dessen Anklägern Rache nehmen wollen. Es wird daher nur das erste Paar47 כּת für כַּנְתּ Gesellschaft, Genossenschaft (aram. כנתא, Genosse), bedeutet oft ein Zeugenpaar. getötet.48 Mit Recht bemerkt der Talmud, es dürfte in diesem Falle auch das erste Paar nicht getötet werden, da die überführenden Zeugen sich als Aufrührer und Verschwörer gezeigt haben. Es ist deshalb zu erklären: Nur wenn sie das erste Zeugenpaar allein überführen, wird dieses getötet; wollen sie aber noch andere später kommende Zeugen durch ein Alibi als falsch erklären, dann finden sie gar keinen Glauben.
אֵין הָעֵדִים זוֹמְמִין נֶהֱרָגִין, עַד שֶׁיִּגָּמֵר הַדִּין, שֶׁהֲרֵי הַצְּדוֹקִין אוֹמְרִים, עַד שֶׁיֵּהָרֵג, שֶׁנֶּאֱמַר נֶפֶשׁ תַּחַת נָפֶשׁ. אָמְרוּ לָהֶם חֲכָמִים, וַהֲלֹא כְבָר נֶאֱמַר (דברים יט) וַעֲשִׂיתֶם לוֹ כַּאֲשֶׁר זָמַם לַעֲשׂוֹת לְאָחִיו, וַהֲרֵי אָחִיו קַיָּם. וְאִם כֵּן לָמָּה נֶאֱמַר נֶפֶשׁ תַּחַת נָפֶשׁ, יָכוֹל מִשָּׁעָה שֶׁקִּבְּלוּ עֵדוּתָן יֵהָרֵגוּ, תַּלְמוּד לוֹמַר, נֶפֶשׁ תַּחַת נָפֶשׁ, הָא אֵינָן נֶהֱרָגִין עַד שֶׁיִּגָּמֵר הַדִּין: Falsche Zeugen werden nur dann getötet, wenn(auf ihre Aussage) bereits das Urteil49 Das Todesurteil über den Verklagten. gefällt war, denn50 Die Begründung schließt erst mit dem Schlusse der Mischna. siehe, die Sadduzäer51 Die Anhänger des Zadok und Boëthos, die Schüler des Antigonas aus Socho waren (Abot. d. R. Nathan c. V). Diese verwarfen viele traditionelle Lehren der Pharisäer (Josephus ant. XIII, 10, 6), vgl. über diese Baneth im „Magezin f. d. W. d. J.“ 1882 S. 1—37 und 61—95. sagen: Nur dann wenn der Beklagte hingerichtet worden ist, denn es heißt (Deut. 19, 21): „Leben für Leben“.52 Lies נפש בנפש, wie Ms. München, Sifre, Jalkut u. A. haben. Da sagten die Weisen zu ihnen: Es heißt doch (Deut. 19, 19): „Ihr sollt an ihm tun, wie er getrachtet, an seinem Bruder zu tun;“ also muss sein Bruder noch am Leben sein!53 Wie es scheint, wird dies aus dem Worte לאחיו deduziert; in Wirklichkeit aber wird die Lehre aus כאשר זמס (wie er getrachtet) abgeleitet. לאחיו könnte auch vom verstorbenen Bruder gesagt werden, wie in Deut. 25, 7 (Ritba). wenn dem so ist, warum steht: „Leben für Leben“?52 Lies נפש בנפש, wie Ms. München, Sifre, Jalkut u. A. haben. weil man meinen könnte, sobald man ihr Zeugnis angenommen hat, werden sie54 Falls sie als falsch befunden werden. hingerichtet, deshalb heißt es: „Leben für Leben;“52 Lies נפש בנפש, wie Ms. München, Sifre, Jalkut u. A. haben. sie werden also nur dann hingerichtet,55 Dasselbe gilt auch bei der Geißelstrafe, wie dies der Talmud folgert. wenn das Urteil bereits gefällt war.56 Denn nachdem der Verklagte zum Tode verurteilt worden, wird er wie tot betrachtet, s. Sanhedrin VIII, Note 50.
עַל פִּי שְׁנַיִם עֵדִים אוֹ שְׁלשָׁה עֵדִים יוּמַת הַמֵּת (שם יז), אִם מִתְקַיֶּמֶת הָעֵדוּת בִּשְׁנַיִם, לָמָּה פָרַט הַכָּתוּב בִּשְׁלשָׁה, אֶלָּא לְהַקִּישׁ שְׁלשָׁה לִשְׁנַיִם, מַה שְּׁלשָׁה מַזִּימִין אֶת הַשְּׁנַיִם, אַף הַשְּׁנַיִם יָזוֹמּוֹ אֶת הַשְּׁלשָׁה. וּמִנַּיִן אֲפִלּוּ מֵאָה, תַּלְמוּד לוֹמַר, עֵדִים. רַבִּי שִׁמְעוֹן אוֹמֵר, מַה שְּׁנַיִם אֵינָן נֶהֱרָגִין עַד שֶׁיְּהוּ שְׁנֵיהֶם זוֹמְמִין, אַף שְׁלשָׁה אֵינָן נֶהֱרָגִין עַד שֶׁיִּהְיוּ שְׁלָשְׁתָּן זוֹמְמִין. וּמִנַּיִן אֲפִלּוּ מֵאָה, תַּלְמוּד לוֹמַר, עֵדִים. רַבִּי עֲקִיבָא אוֹמֵר, לֹא בָא הַשְּׁלִישִׁי אֶלָּא לְהַחְמִיר עָלָיו וְלַעֲשׂוֹת דִּינוֹ כַיּוֹצֵא בָאֵלּוּ. וְאִם כֵּן עָנַשׁ הַכָּתוּב לַנִּטְפָּל לְעוֹבְרֵי עֲבֵרָה כְעוֹבְרֵי עֲבֵרָה, עַל אַחַת כַּמָּה וְכַמָּה יְשַׁלֵּם שָׂכָר לַנִּטְפָּל לְעוֹשֵׂי מִצְוָה כְעוֹשֵׂי מִצְוָה: Es heißt (Deut. 17, 6): „Auf die Aussage zweier oder dreier Zeugen werde getötet wer sterben soll;“ wenn das Zeugnis durch zwei bestätigt wird, warum nennt die Schrift besonders auch drei? Bios um drei (Zeugen) zweien gleichzustellen;57 הקיש (von נקש schlagen) zusammenschlagen, Eines auf das Andere schlagen, gleichstellen. sowie drei Zeugen zwei überführen können, ebenso können zwei Zeugen drei überführen;57 a St. השנים יזומו lies: שנים מזימין nach Ms. München u. A.; s. oben Note 36. und woher (wissen wir), dass sie58 Zwei Zeugen. sogar hundert (überführen können)? Daraus dass es heißt: „Zeugen.“59 Hieße es: שלשה עדים על פי שנים או, so wäre mit der Zahl „drei“ die gleichstellende Bestimmung geschlossen und wäre man nicht berechtigt, weiter zu gehen; על פי שנים עדים או שלשה עדים lässt aber שלשה עדים ebenso wie שנים עדים nur als den Anfang einer ad infinitum fortschreitenden Reihe erscheinen (S. R. Hirsch). R. Simon sagt:60 Die Tannaïm unserer Mischna kontroversieren nicht mit einander; vielmehr stimmt Jeder auch der Schlussfolgerung seiner Kollegen bei (Maimon.) Sowie zwei Zeugen nur dann getötet werden, wenn beide als falsch überführt sind,61 Denn unter עד in Deut. 19, 18 sind zwei Zeugen verstanden, wie überall unter diesem Ausdruck, vgl. Sota VI, 3. so werden auch drei Zeugen nur dann getötet, wenn alle drei als falsch überführt sind;62 Nach dem Talm. gilt diese Bestimmung nur dann, wenn die Aussage des einen Zeugen so unmittelbar auf die des andern folgte, dass man in der Zwischenzeit nicht mehr als die Worte: שלום עליך רבי (Friede Dir mein Lehrer) sprechen könnte. Eine solche Zwischenzeit heißt: תוך כדי דבור, s. Nasir IV, 1. und woher wissen wir, dass dies auch von hundert Zeugen gilt? Daraus dass es heißt: „Zeugen“.59 Hieße es: שלשה עדים על פי שנים או, so wäre mit der Zahl „drei“ die gleichstellende Bestimmung geschlossen und wäre man nicht berechtigt, weiter zu gehen; על פי שנים או שלשה עדים lässt aber שלשה עדים ebenso wie שנים עדים nur als den Anfang einer ad infinitum fortschreitenden Reihe erscheinen (S. R. Hirsch). R. Akiba sagt: Der dritte (Zeuge) kommt nur,63 Er kommt nur deshalb in diesem Schriftverse vor. auf dass gegen ihn streng verfahren werde und dass das Urteil über ihn dem über jene64 Über die ersten beiden Zeugen. gleich gemacht werde.65 Obgleich sein Zeugnis irrelevant war, da der Verklagte auch ohne ihn verurteilt worden wäre. Wenn also die Schrift denjenigen, der sich den Gesetzes-Übertretern zugesellt,66 נטפל (von טפל ankleben), sich zugesellen, mit dem Begriff der nebensächlichen Wirksamkeit (vgl. טפל, Nebensache, im Gegensatz zu עיקר, Hauptsache). ebenso bestrafen lässt, wie die Gesetzes-Übertreter selbst; um wie viel mehr wird man denjenigen, der sich den Gesetz-Übenden zugesellt, ebenso belohnen, wie die Gesetz-Übenden selbst.67 Da Gott in größerem Maßstabe belohnt als bestraft, Tosephta Sota IV, 1 aus Exod. 20, 5 f.
מַה שְּׁנַיִם נִמְצָא אַחַד מֵהֶן קָרוֹב אוֹ פָסוּל עֵדוּתָן בְּטֵלָה, אַף שְׁלשָׁה נִמְצָא אֶחָד מֵהֶן קָרוֹב אוֹ פָסוּל, עֵדוּתָן בְּטֵלָה. מִנַּיִן אֲפִלּוּ מֵאָה, תַּלְמוּד לוֹמַר, עֵדִים. אָמַר רַבִּי יוֹסֵי, בַּמֶּה דְבָרִים אֲמוּרִים, בְּדִינֵי נְפָשׁוֹת. אֲבָל בְּדִינֵי מָמוֹנוֹת, תִּתְקַיֵּם הָעֵדוּת בַּשְּׁאָר. רַבִּי אוֹמֵר, אֶחָד דִּינֵי מָמוֹנוֹת וְאֶחָד דִּינֵי נְפָשׁוֹת. בִּזְמַן שֶׁהִתְרוּ בָהֶן, אֲבָל בִּזְמַן שֶׁלֹּא הִתְרוּ בָהֶן, מַה יַּעֲשׂוּ שְׁנֵי אַחִין שֶׁרָאוּ בְאֶחָד שֶׁהָרַג אֶת הַנָּפֶשׁ: Sowie68 Forts. der Folgerungen aus Deut. 17, 6. ferner, wenn von zwei Zeugen einer als anverwandt69 Sanhedrin III, 4. oder untauglich70 Das. III, 3. befunden wird, deren ganzes Zeugnis ungültig ist;71 Da ja Ein Zeuge nicht genügt. ebenso ist, wenn von drei Zeugen einer als anverwandt oder untauglich befunden wird, deren (ganzes) Zeugnis ungültig72 Wiewohl noch zwei taugliche Zeugen übrig bleiben.. Woher wissen wir, dass auch bei hundert Zeugen (diese Bestimmung gilt)? Daraus, dass es heißt: „Zeugen“.59 Hieße es: שלשה עדים על פי שנים או, so wäre mit der Zahl „drei“ die gleichstellende Bestimmung geschlossen und wäre man nicht berechtigt, weiter zu gehen; על פי שנים עדים או שלשה עדים lässt aber שלשה עדים ebenso wie שנים עדים nur als den Anfang einer ad infinitum fortschreitenden Reihe erscheinen (S. R. Hirsch). Es sagt R. Jose: Wobei ist dies gesagt? bei Lebens-Strafsachen,73 Wobei man sich bestreben muss, den Angeklagten freizusprechen, wie es heißt (Num. 35, 25): „Es rette die Gemeinde“. bei Vermögens-Rechtssachen aber wird das Zeugnis durch die übrigen bestätigt. Rabbi73a R. Jehuda ha-Nasi. sagt: Sowohl bei Vermögens-Rechtssachen, als bei Lebens-Strafsachen (ist dies gesagt). Wann aber gilt dies?74 Bei Lebens-Strafsachen. wenn sie75 Die Anverwandten und Untauglichen. mit gewarnt haben;76 Damit haben sie gezeigt, dass sie Mitzeugen sein wollen. haben sie aber nicht mit gewarnt,77 Und demnach nicht beabsichtigt, über die Tat als Zeugen aufzutreten; dann wird durch ihre Anwesenheit bei der Tat das Zeugnis der Andern nicht ungültig; denn „was sollen zwei Brüder u. s. w.“. — was sollen zwei Brüder tun, die78 Zusammen mit einem Dritten, der nicht mit ihnen verwandt ist. gesehen haben, wie Jemand einen Menschen umbringt?.79 Da kann gewiss einer der Brüder mit dem dritten zusammen Zeugnis ablegen, wenn nur der andere Bruder nicht mit gewarnt und nicht Zeuge zu sein beabsichtigt hat.
הָיוּ שְׁנַיִם רוֹאִין אוֹתוֹ מֵחַלּוֹן זֶה וּשְׁנַיִם רוֹאִין אוֹתוֹ מֵחַלּוֹן זֶה וְאֶחָד מַתְרֶה בוֹ בָּאֶמְצַע, בִּזְמַן שֶׁמִּקְצָתָן רוֹאִין אֵלּוּ אֶת אֵלּוּ, הֲרֵי אֵלּוּ עֵדוּת אַחַת. וְאִם לָאו, הֲרֵי אֵלּוּ שְׁתֵּי עֵדֻיּוֹת. לְפִיכָךְ אִם נִמְצֵאת אַחַת מֵהֶן זוֹמֶמֶת, הוּא וָהֵן נֶהֱרָגִין וְהַשְּׁנִיָּה פְּטוּרָה. רַבִּי יוֹסֵי אוֹמֵר, לְעוֹלָם אֵין נֶהֱרָגִין עַד שֶׁיְּהוּ פִּי שְׁנֵי עֵדָיו מַתְרִין בּוֹ, שֶׁנֶּאֱמַר (דברים יז) עַל פִּי שְׁנַיִם עֵדִים. דָּבָר אַחֵר, עַל פִּי שְׁנַיִם עֵדִים, שֶׁלֹּא תְהֵא סַנְהֶדְרִין שׁוֹמַעַת מִפִּי הַתֻּרְגְּמָן: Sehen zwei ihn aus diesem Fenster, und zwei sehen ihn aus einem anderen Fenster, und Einer warnt ihn in der Mitte,80 Der Warnende darf, wenn er nur nicht Zeuge zu sein beabsichtigt, auch ein Anverwandter oder Untauglicher sein. so sind sie, wenn ein Teil von ihnen81 Dies bezieht sich sowohl auf die beiden Zeugenpaare, als auch auf den Warnenden. sich gegenseitig sehen kann,82 Wenn ein Zeuge des einen Paares und ein Zeuge des andern Paares entweder einander sehen (der Warnende braucht in diesem Falle von den Zeugen nicht gesehen, sondern nur gehört zu werden), oder dieselben sehen den Warnenden und der Warnende sieht sie. als Ein Zeugnis zu betrachten;83 Sie werden nur getötet, wenn Alle als falsch überführt werden, und es ist, wenn nur Einer von ihnen zum Zeugnis untauglich ist, das ganze Zeugnis ungültig. wo nicht, so sind es zwei Zeugnisse.84 Jedes Paar (von denen Einer den Andern gesehen hat) gilt als besonderes Zeugnis. — Auch die zwei Zeugen, welche die Tat bezeugen, müssen während der Tat einander sehen, oder durch den Warnenden, den sie sehen und der sie sieht, zu einem Zeugenpaare verbunden werden; sonst sind sie als עדות מיוחדת (vereinzelt im Zeugnis) in kriminal-rechtlichen Fällen zum Zeugnis untauglich. Wenn daher eines85 Ein Zeugnis, d. i. ein Zeugenpaar. von diesen als falsch befunden wird, so werden der Verbrecher86 Auf die Aussage des zweiten nicht als falsch befundenen Zeugenpaares. und die falschen Zeugen87 Die über eine von ihnen nicht gesehene Tat Zeugnis ablegten. getötet, und das zweite Paar ist frei.88 Dieser Satz ist überflüssig und steht nur, damit man nicht irrtümlich unter והן beide Zeugenpaare verstehe. Nach Tos. J. T. will dieser Satz lehren, dass das zweite Paar selbst dann frei ist, wenn es später nach der Hinrichtung des Angeklagten als falsch überführt worden ist; nach dem Kanon: הרגו אין נהרגין (nach der Hinrichtung des Angeklagten werden die falschen Zeugen nicht mehr hingerichtet). Die Begründung s. im „Magazin f. d. W. d. J.“ 1878, S. 13. R. Jose89 Nach Jerusch. ist zu lesen: „R. Jose, Sohn des R. Jehuda“. sagt: Niemals wird Einer getötet,90 St. אין נהרגין lies: אינו נהרג nach Jerusch. außer wenn beide Zeugen ihn mündlich gewarnt haben, denn es heißt (Deut. 17, 6): „Durch den Mund91 Die Todesstrafe soll einzig und allein durch den Mund der Zeugen herbeigeführt werden, durch ihre Warnung und ihr Zeugnis. zweier Zeugen“. Eine andere Erklärung: „Durch den Mund zweier Zeugen;“ (dies lehrt), dass das Synedrion nicht durch den Mund eines Dolmetschers vernehmen dürfe.92 Der Gerichtshof muss die Sprache der Zeugen verstehen; doch braucht er diese Sprache nicht sprechen zu können, da er seine Worte an die Zeugen durch einen Dolmetscher vermitteln darf (Talmud).
מִי שֶׁנִּגְמַר דִּינוֹ וּבָרַח וּבָא לִפְנֵי אוֹתוֹ בֵית דִּין, אֵין סוֹתְרִים אֶת דִּינוֹ. כָּל מָקוֹם שֶׁיַּעַמְדוּ שְׁנַיִם וְיֹאמְרוּ, מְעִידִין אָנוּ בְאִישׁ פְּלוֹנִי שֶׁנִּגְמַר דִּינוֹ בְּבֵית דִּינוֹ שֶׁל פְּלוֹנִי, וּפְלוֹנִי וּפְלוֹנִי עֵדָיו, הֲרֵי זֶה יֵהָרֵג. סַנְהֶדְרִין נוֹהֶגֶת בָּאָרֶץ וּבְחוּצָה לָאָרֶץ. סַנְהֶדְרִין הַהוֹרֶגֶת אֶחָד בְּשָׁבוּעַ נִקְרֵאת חָבְלָנִית. רַבִּי אֶלְעָזָר בֶּן עֲזַרְיָה אוֹמֵר, אֶחָד לְשִׁבְעִים שָׁנָה. רַבִּי טַרְפוֹן וְרַבִּי עֲקִיבָא אוֹמְרִים, אִלּוּ הָיִינוּ בַסַּנְהֶדְרִין לֹא נֶהֱרַג אָדָם מֵעוֹלָם. רַבָּן שִׁמְעוֹן בֶּן גַּמְלִיאֵל אוֹמֵר, אַף הֵן מַרְבִּין שׁוֹפְכֵי דָמִים בְּיִשְׂרָאֵל: Wenn Jemand, nachdem sein Urteil gefällt war, entflohen ist und dann vor dasselbe Gericht93 Von dem er verurteilt worden ist. kommt, so hebt man seine Verurteilung nicht auf.94 Das Verfahren wird nicht wieder aufgenommen, um vielleicht Rechtfertigungs-gründe für ihn zu finden. Überall wo zwei auftreten und sagen: „wir bezeugen wider N., dass über ihn das Todesurteil von dem und dem Gerichte95 Wenn dieses Gericht in Palästina ist; wird aber ein Verbrecher von einem außerpalästinensischem Gerichtshofe verurteilt und entflieht nach Palästina, so wird dort sein Prozess nochmals aufgenommen, denn das Verdienst seines Aufenthalts in Palästina könnte ihm zu einer Rechtfertigung verhelfen (Talm.). gefällt worden ist, und die und die waren seine Zeugen,“96 Mit Angabe der Zeit, nach Sanhedrin V, 1. wird dieser Verurteilte getötet. Das Synedrion97 Die Institution der Gerichtshöfe, deren jeder aus einem Collegium von Richtern besteht, die in Palästina ordiniert worden sind, nach Sanhedrin I, Note 19. hat seine Geltung98 נהג führen, sich führen, üblich sein, Geltung haben (von einem Gesetze oder einer Institution). sowohl im Lande als außerhalb des Landes.99 Auch außerhalb Palästinas werden Gerichtshöfe eingesetzt, die Strafprozesse entscheiden und Todesurteile fällen können; Letzteres aber nur während der Zeit, da das große Synedrion in der Quaderhalle seinen Sitz hat. Ein Gerichtshof der einmal in einer Jahrwoche100 שכוע B. mezia IX, Note 46. eine Hinrichtung vollzieht, wird ein Verderber101 חובלנית, (Jerusch. hat חבלנית) von חבל verderben, eine Verderberin; סנהדרין ist femin. genannt. R. Eleasar, Sohn Asaria’s, sagt: Einmal in siebzig Jahren. R. Tarphon und R. Akiba sagen: Wenn wir im Synedrion gesessen hätten, so würde nie ein Mensch hingerichtet worden sein.102 Wir würden so viele Fragen an die Zeugen gerichtet haben, dass sie sich notwendig widersprochen hätten. R. Simon, Sohn Gamliel’s, sagt: Diese103 R. Tarphon und R. Akiba. würden auch die Blut-Vergießer in Israel vermehrt haben.104 Da die Mörder nichts zu fürchten hätten. — Indessen wollten auch R. Tarphon und R. Akiba den Mörder nicht ganz freisprechen, sondern ihn nur mit Gefängnis nach Sanhedrin IX, 5 bestrafen.